Aktuelles

Sportmilliarde für 2027 startet

Die nächste Förderphase der sogenannten „Sportmilliarde“ zur Sanierung kommunaler Sportstätten ist aktuell eröffnet.
Der Bund stellt erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt sind bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich.
Liebe Sportvereine, sprecht mit euren Kommunen und Bauämtern. Der Sanierungsstau ist an manchen Stellen massiv im Land. Die Gründe sind vielschichtig aber hängen zumeist an der völlig verfehlten Landes- und Bundespolitik.

Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbädern oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird die bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind in Ausnahmefällen ebenfalls förderfähig.
Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.

Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
Aufgeteilt wird die Projektförderung dabei folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent.

Bei Haushaltsnotlagen der Kommunen beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent. Der kommunale Eigenanteil sinkt dann entsprechend auf 25 Prozent.
Aber auch das ist für manche Kommune nur schwer zu stemmen.

Also schnell sein, auf euren Bürgermeister, Landrat, Stadt- oder Gemeinderat und die Verwaltungen zugehen und bei Interesse an einer Förderung eines Projekts bis zum 1. Februar 2027 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.

Ihr habt weitere Fragen zum Antragsverfahren? Dann wendet euch gern an mich. Ich stelle bei Bedarf auch die entsprechenden Kontakte her.

Gestohlene Daten als politische Waffe?

Ein Cyberangriff auf E-Mail-Konten ist kein Kavaliersdelikt und darf nicht zum politischen Selbstbedienungsladen werden. AfD-Mailkonten wurden rechtswidrig gehackt und vertrauliche Daten entwendet und nun stellt sich eine grundlegende Frage:
Wer schützt eigentlich die Betroffenen, wenn gestohlene Informationen anschließend für politische Kampagnen, öffentliche Vorverurteilungen oder mediale Stimmungsmache genutzt werden?

Besonders problematisch wird es, wenn aus einzelnen E-Mails weitreichende Behauptungen abgeleitet, Zusammenhänge verkürzt oder Inhalte falsch dargestellt werden. Wer solche Daten veröffentlicht oder politisch verwertet, trägt Verantwortung für deren Echtheit, Vollständigkeit und Kontext. Das gilt für linke Organisationen genauso wie für CDU-Landtagsabgeordnete und sämtliche anderen politischen Akteure.

Wer Aufklärung durch die AfD fordert, muss auch bei den eigenen Maßstäben bleiben.

Und damit stellt sich eine unbequeme Frage: Was wäre eigentlich, wenn morgen die internen E-Mails und Finanzunterlagen von Stiftungen, Vereinen oder Organisationen aus der linken oder alternativen Szene durch einen Hackerangriff erbeutet würden? Was wäre, wenn daraus einzelne Geldflüsse herausgegriffen, aus dem Zusammenhang gerissen und öffentlich an den medialen Pranger gestellt würden?
Was wäre, wenn aus solchen Unterlagen Verdachtsmomente konstruiert werden, noch bevor unabhängige Stellen die Sachlage geprüft hätten?

Würden diejenigen, die heute mit fremden, rechtswidrig erlangten Daten politisch argumentieren, dann ebenfalls sagen: „Das ist legitim, solange es den politischen Gegner trifft“? Oder würden sie plötzlich Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Quellenschutz und die Unschuldsvermutung einfordern?

Genau darin liegt der entscheidende Punkt: Rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur für die politische Seite, die man selbst unterstützt. Ein mutmaßlicher Rechtsverstoß wird nicht dadurch akzeptabel, dass er dem eigenen politischen Lager nützt. Und aus einer gestohlenen E-Mail wird nicht automatisch ein Beweis für ein Fehlverhalten.

Wer solche Daten verbreitet, muss sich deshalb kritische Fragen gefallen lassen:
Sind die Dokumente authentisch? Wurden sie manipuliert oder selektiv veröffentlicht? Ist die Darstellung durch weitere Belege gedeckt? Werden Betroffene mit Vorwürfen konfrontiert, bevor öffentlich über sie geurteilt wird? Und dient die Veröffentlichung tatsächlich der Aufklärung oder lediglich der politischen Beschädigung?

Die entscheidende Frage lautet nicht, wen gestohlene Daten politisch treffen. Entscheidend ist, ob Recht, Wahrheit und Fairness für alle gleichermaßen gelten. Wer heute die Veröffentlichung vertraulicher Daten gegen den politischen Gegner begrüßt, sollte sich überlegen, welche Maßstäbe er morgen für sich selbst einfordert.

Und wer schützt eigentlich die €DU?

Eine weitere Frage drängt sich auf: Wie lange dauert es, bis auch CDU-Abgeordnete oder das Umfeld der CDU Opfer vergleichbarer Cyberattacken werden? Was wäre, wenn interne E-Mails, vertrauliche Gespräche oder sensible Finanzunterlagen plötzlich im Internet auftauchten und anschließend politisch gegen die Christpopulisten verwendet würden?

Und was wäre, wenn solche Veröffentlichungen ausgerechnet zu einem Zeitpunkt kämen, an dem sich die politischen Mehrheitsverhältnisse verändern? Könnte ein solcher Datenskandal dann zum willkommenen Anlass werden, um die CDU als Koalitionspartner endgültig loszuwerden und den Weg für eine Regierung aus Rot-Rot-Grün freizumachen?

Der entscheidende Maßstab bleibt: Cyberangriffe dürfen nicht zum Instrument politischer Machtkämpfe werden. Wer heute die Veröffentlichung gestohlener Daten gegen einen politischen Gegner hinnimmt, muss erklären, warum dieselben Methoden morgen nicht auch gegen die eigenen Reihen eingesetzt werden könnten.

Denn wenn Vertraulichkeit, Datenschutz und rechtsstaatliche Verfahren nur so lange gelten, wie sie dem eigenen politischen Lager nutzen, dann werden sie zu bloßen Lippenbekenntnissen. Der Rechtsstaat darf nicht davon abhängen, wer gerade von einem Datenleck profitiert – und wer dadurch politisch unter Druck gerät.

Wer gestohlene Daten nur dann für einen Skandal hält, wenn sie das eigene Lager treffen, verteidigt keine Transparenz und Demokratie – sondern doppelte Maßstäbe.

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