Verfassungsschutz

Kölner AfD-Urteil: Sieg der Demokratie mit fadem Beigeschmack

Empfindliche Schlappe für den als „Verfassungsschutz“ daherkommenden Regierungsschutz! Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die gegenüber dem Innenministerium weisungsbefugte Behörde unsere Partei im Bund nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen darf!
Freilich handelt es sich um einen Eilbeschluß und noch nicht um eine Entscheidung im Hauptverfahren. Das aktuelle Urteil lässt aber ein Verbotsverfahren unwahrscheinlich werden.

Bemerkenswert ist auch die Begründung der Richter: Aus vereinzelten Forderungen könne keine rechtsextreme Position der Gesamtpartei abgeleitet werden! Die Strategie des Mainstreams, auf einzelne Parteimitglieder zu zeigen, um die ganze Partei zu diskreditieren, ist damit zu Recht gescheitert! In diesem Sinne sollten wir uns als Partei auch personell nicht spalten lassen. Bemerkenswert bleibt auch, dass die Richter mit dem Begriff „Remigration“ – aufgrund der Unschärfe des Begriffs – nicht per se verfassungsfeindliche Bestrebungen verbinden! Es kann sich also durchaus lohnen, auf vermeintlich provokanten Begriffen zu beharren.

Innenminister gesteht politische Motivation

Freilich muss auch etwas Wasser in den Wein gegossen werden. Björn Höcke schreibt in seinem pessimistischen Kommentar zum Urteil, den ich hier frei von jeder Wertung wiedergeben möchte: „Beunruhigend ist auch die unverhohlene Aufforderung zum heimlichen Ausspitzeln. Das Gericht verengt die Meinungsfreiheit im Bereich islamkritischer Sichtweisen für AfD-Mitglieder drastisch und mißachtet den Kontext von Äußerungen. Es legt an die Einstufungen von Oppositionsparteien niedrigere Anforderungen an als bei Regierungsparteien.“

Besonders interessant finde ich jedoch den Kommentar des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster zum Thema.
„Mit einem politisch motivierten Schnellschuß aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen“, äußerte dieser jetzt gegenüber der „Bild“-Zeitung. Wie die „Junge Freiheit“ richtig bemerkt, gesteht damit ein deutscher Innenminister zum ersten Mal offen die politische Motivation der VS-Einstufung! Damit wird erneut deutlich: Der Verfassungsschutz ist ein gegen die Opposition gerichtetes Werkzeug in der festen Hand der Altparteien.
Erstaunlich aber, dass es für einen Innenminister erst ein Gerichtsurteil braucht, um solche Selbstverständlichkeiten zuzugeben…

Quellen:

https://www.facebook.com/photo/?fbid=1732243424865966&set=a.599798814777105 (https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1732243524865956&id=100042409752904&mibextid=wwXIfr&rdid=rBczkS2zTwLLsJmC)

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/innenminister-nennt-bfv-einstufung-der-afd-politisch-motiviert/

Altparteien lassen nach Gutdünken wählen: Zugriff, Zugriff, lieber Verfassungsschutz!

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben CDU, SPD und GRÜNE den Bundestags-Wahltermin für den 23. Februar 2025 mit dem SPD-Bundespräsidenten vereinbart. Der Souverän das deutsche Volk – und die AfD als größte Oppositionspartei in Ostdeutschland blieben dabei völlig außen vor!

Wahrscheinlich ist es auch nur Zufall, dass der Wahltermin mitten in die Winterferien im bevölkerungs- und wählerreichsten ostdeutschen Bundesland Sachsen fällt?

Zweifelsohne: Es ist natürlich aus Sicht der AfD erfreulich, dass nun endlich gewählt werden darf! Doch es stellen sich auch große organisatorische Herausforderungen: Neben der zügigen Beschaffung von Papier muss auch die Briefwahl im Schweinsgalopp, wenige Wochen nach Weihnachten und Silvester, abgewickelt werden! Der Berliner Landeswahlleiter rät schon jetzt, auf die Postzustellung zu verzichten! Die jetzt schon absehbaren Pannen werden das Vertrauen vieler Wähler in die Korrektheit der Stimmenauszählung wohl nicht größer werden lassen…

Wer ist hier also eigentlich verfassungsfeindlich? Dass allein die etablierten Parteien nichtöffentlich Wahlen, zum Nachteil anderer Parteien, auskungeln, war sicherlich nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes! Die parlamentarischen Abläufe und öffentlichen Debatten im Bundestag werden von CDU und SPD gerade willkürlich bis zum obligatorischen Stellen der Vertrauensfrage eingefroren!

Hier wäre der Verfassungsschutz dringend gefragt – denn das Vertrauen in unsere Demokratie wird durch solche tatsächlichen „Geheimtreffen“ im Schloss des Bundespräsidenten zerstört. Würde Herr Haldenwang nicht für die CDU kandidieren, hätte er sich diesem Beobachtungsobjekt mit voller Leidenschaft widmen sollen!

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