Torgau

S-Bahnlinie S4 zwischen Torgau und Falkenberg – vorsichtiges Aufatmen

Die Zukunft der S-Bahnlinie S4 zwischen Torgau und Falkenberg/Elster ist seit anderthalb Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Die von einer Vielzahl von Faktoren und auch widerstreitenden Interessenslagen beeinflusste, verkehrspolitische Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit einer gesamten Region zwischen Nordsachsen und dem brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis.“

Ursprünglich war vorgesehen und auch bereits beschlossen, die S4 ab dem Jahr 2026 nur noch bis Torgau verkehren zu lassen. Der Abschnitt zwischen Torgau und Falkenberg/Elster – einschließlich wichtiger Haltepunkte wie Beilrode – sollte entfallen. Diese Pläne hätten insbesondere für den ländlich geprägten Raum Ostelbien gravierende Folgen gehabt. Die Region wäre deutlich schlechter an das Oberzentrum Leipzig angebunden gewesen, da dann lediglich Regionalexpress-Linien im Zweistundentakt zur Verfügung stünden.

Die Bedeutung der S4 geht weit über die schlichte verkehrliche Verknüpfung ihre Haltepunkte hinaus. Sie stellt eine zentrale Lebensader dar, die Sachsen und Brandenburg miteinander verbindet. Pendler, Schüler und Auszubildende sind täglich auf diese Verbindung angewiesen. Gleichzeitig ist sie ein entscheidender Standortfaktor für Gemeinden wie Beilrode oder Arzberg, die ohne eine leistungsfähige Schienenanbindung an Attraktivität verlieren würden.

Vor diesem Hintergrund formierte sich breiter Widerstand gegen die geplante Kürzung. Torgauer Kommunalpolitiker, Wirtschaftsvertreter, Abgeordnete aus Land und Bund sowie Bürger engagierten sich in Protestaktionen und Petitionen für den Erhalt der Strecke. Beispielhaft sei hier eine vom Torgauer Stadtrat Glimpel angestoßene Petition an den Sächsischen Landtag erwähnt, die das in eine Unterschriftenaktion eingearbeitete Anliegen von kommunalen Verantwortungsträgern der Region in ein formelles Petitionsverfahren vor dem Sächsischen Landtag überführte. Dieses bürgerschaftliche Engagement zeigte Wirkung: Der Betrieb der S4 bis Falkenberg konnte zunächst bis Ende 2026 gesichert werden. Dennoch blieb die langfristige Perspektive weiterhin ungewiss.

Doch nun kam Bewegung in die Sache: Mit Beschluss der Vorlage 09/2026 zur 100. Verbandsversammlung des Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) am 30.03.2026 scheint der Kampf um den Fortbestand der Strecke bis 2030 erfolgreich zu verlaufen. Die Verbandsversammlung beschloss zusätzliche Verkehrsleistungen, insbesondere auch „neun Fahrtenpaare der S4 über Torgau hinaus nach Falkenberg“.

Da der Bund die Zweckverbände regelmäßig mit der Finanzierung seiner eigenen, reichlichen Zusatzwünsche an die kommunalen Aufgabenträger, weitestgehend allein lässt, muss hier der ZVNL auf Rücklagen für den Weiterbetrieb der Bestellverkehre dieser Strecke zurückgreifen. Aktuell geht der Zweckverband auf Grund des Deutschlandtickets von keinen wesentlichen Erlöszuwächsen aus, was die finanzielle Situation der Verkehrsverbände weiter deutlich verschärfen wird.

Der Fortbestand der S4 ist damit nicht nur ein Erfolg für engagierte Bürger, sondern auch ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in Stadt und Land. Gerade strukturschwache Regionen sind auf verlässliche Infrastruktur angewiesen, um Abwanderung zu verhindern und Entwicklungsperspektiven zu sichern.

Ein Wehrmutstropfen bleibt aber: die Zustimmung der DB Regio AG könnte, wie in einem vom ZVNL beauftragten Gutachten thematisiert, auf Grund der Leistungsvolumenänderung in Form von geänderten kalkulierten Zugkilometern bzw. in Ansehung eines bereits erfolgten aber unter Gremienvorbehalt stehenden Zuschlages auf der Kippe stehen. Daher ist der Beschluss der Verbandsversammlung aus meiner Sicht mit vorsichtigem Optimismus zu genießen.

Kölner AfD-Urteil: Sieg der Demokratie mit fadem Beigeschmack

Empfindliche Schlappe für den als „Verfassungsschutz“ daherkommenden Regierungsschutz! Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die gegenüber dem Innenministerium weisungsbefugte Behörde unsere Partei im Bund nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen darf!
Freilich handelt es sich um einen Eilbeschluß und noch nicht um eine Entscheidung im Hauptverfahren. Das aktuelle Urteil lässt aber ein Verbotsverfahren unwahrscheinlich werden.

Bemerkenswert ist auch die Begründung der Richter: Aus vereinzelten Forderungen könne keine rechtsextreme Position der Gesamtpartei abgeleitet werden! Die Strategie des Mainstreams, auf einzelne Parteimitglieder zu zeigen, um die ganze Partei zu diskreditieren, ist damit zu Recht gescheitert! In diesem Sinne sollten wir uns als Partei auch personell nicht spalten lassen. Bemerkenswert bleibt auch, dass die Richter mit dem Begriff „Remigration“ – aufgrund der Unschärfe des Begriffs – nicht per se verfassungsfeindliche Bestrebungen verbinden! Es kann sich also durchaus lohnen, auf vermeintlich provokanten Begriffen zu beharren.

Innenminister gesteht politische Motivation

Freilich muss auch etwas Wasser in den Wein gegossen werden. Björn Höcke schreibt in seinem pessimistischen Kommentar zum Urteil, den ich hier frei von jeder Wertung wiedergeben möchte: „Beunruhigend ist auch die unverhohlene Aufforderung zum heimlichen Ausspitzeln. Das Gericht verengt die Meinungsfreiheit im Bereich islamkritischer Sichtweisen für AfD-Mitglieder drastisch und mißachtet den Kontext von Äußerungen. Es legt an die Einstufungen von Oppositionsparteien niedrigere Anforderungen an als bei Regierungsparteien.“

Besonders interessant finde ich jedoch den Kommentar des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster zum Thema.
„Mit einem politisch motivierten Schnellschuß aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen“, äußerte dieser jetzt gegenüber der „Bild“-Zeitung. Wie die „Junge Freiheit“ richtig bemerkt, gesteht damit ein deutscher Innenminister zum ersten Mal offen die politische Motivation der VS-Einstufung! Damit wird erneut deutlich: Der Verfassungsschutz ist ein gegen die Opposition gerichtetes Werkzeug in der festen Hand der Altparteien.
Erstaunlich aber, dass es für einen Innenminister erst ein Gerichtsurteil braucht, um solche Selbstverständlichkeiten zuzugeben…

Quellen:

https://www.facebook.com/photo/?fbid=1732243424865966&set=a.599798814777105 (https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1732243524865956&id=100042409752904&mibextid=wwXIfr&rdid=rBczkS2zTwLLsJmC)

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/innenminister-nennt-bfv-einstufung-der-afd-politisch-motiviert/

Blauer Stammtisch in Torgau

Der nächste Blaue Stammtisch in Torgau mit unserem Landtagsabgeordneten Tobias Heller findet am 17. September 19 Uhr in Torgau statt.
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung per Mail an tobias.heller@slt.sachsen.de an.

Das Bürgermobil kommt!

Das Bürgermobil der sächsischen AfD-Landtagsfraktion kommt am Freitag von 9.00 bis 13:00 Uhr auf den Torgauer Marktplatz / Ecke Bäckerstraße.
Schauen Sie gern vorbei – ich freue mich auf Sie!

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