Kölner AfD-Urteil: Sieg der Demokratie mit fadem Beigeschmack
Empfindliche Schlappe für den als „Verfassungsschutz“ daherkommenden Regierungsschutz! Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die gegenüber dem Innenministerium weisungsbefugte Behörde unsere Partei im Bund nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen darf!
Freilich handelt es sich um einen Eilbeschluß und noch nicht um eine Entscheidung im Hauptverfahren. Das aktuelle Urteil lässt aber ein Verbotsverfahren unwahrscheinlich werden.
Bemerkenswert ist auch die Begründung der Richter: Aus vereinzelten Forderungen könne keine rechtsextreme Position der Gesamtpartei abgeleitet werden! Die Strategie des Mainstreams, auf einzelne Parteimitglieder zu zeigen, um die ganze Partei zu diskreditieren, ist damit zu Recht gescheitert! In diesem Sinne sollten wir uns als Partei auch personell nicht spalten lassen. Bemerkenswert bleibt auch, dass die Richter mit dem Begriff „Remigration“ – aufgrund der Unschärfe des Begriffs – nicht per se verfassungsfeindliche Bestrebungen verbinden! Es kann sich also durchaus lohnen, auf vermeintlich provokanten Begriffen zu beharren.
Innenminister gesteht politische Motivation
Freilich muss auch etwas Wasser in den Wein gegossen werden. Björn Höcke schreibt in seinem pessimistischen Kommentar zum Urteil, den ich hier frei von jeder Wertung wiedergeben möchte: „Beunruhigend ist auch die unverhohlene Aufforderung zum heimlichen Ausspitzeln. Das Gericht verengt die Meinungsfreiheit im Bereich islamkritischer Sichtweisen für AfD-Mitglieder drastisch und mißachtet den Kontext von Äußerungen. Es legt an die Einstufungen von Oppositionsparteien niedrigere Anforderungen an als bei Regierungsparteien.“
Besonders interessant finde ich jedoch den Kommentar des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster zum Thema.
„Mit einem politisch motivierten Schnellschuß aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen“, äußerte dieser jetzt gegenüber der „Bild“-Zeitung. Wie die „Junge Freiheit“ richtig bemerkt, gesteht damit ein deutscher Innenminister zum ersten Mal offen die politische Motivation der VS-Einstufung! Damit wird erneut deutlich: Der Verfassungsschutz ist ein gegen die Opposition gerichtetes Werkzeug in der festen Hand der Altparteien.
Erstaunlich aber, dass es für einen Innenminister erst ein Gerichtsurteil braucht, um solche Selbstverständlichkeiten zuzugeben…
Quellen:
Social-Media-Verbot für die Jugend? Erziehung statt Zensur!
Überraschungen gibt’s: Erst haben SPD, Grüne und Co. jahrelang das jüngere Wahlalter vehement gefordert. Und nun sollen junge Menschen plötzlich bis zum 16. Lebensjahr nicht mehr in der Lage sein, soziale Medien verantwortungsvoll zu nutzen – aber nach dem 16. Geburtstag gleich an die Wahlurne gehen?
Auch Politiker der CDU – insbesondere der verbotshungrige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Daniel Günther, stimmen nun in den Verbotschor ein. „Böse“ Zungen behaupten, den Altparteien schmeckt nicht, dass junge Wähler besonders in Ostdeutschland gerne blau wählen… Da wird der Jugendschutz für die zensurfreudigen Sozialdemokraten gleich besonders interessant…
Dabei ist das Ganze schon in der Begründung schief: Der „Deutsche Kinderschutzbund“ selbst spricht sich gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige aus. Denn Kinder und Jugendliche dürfen nicht nur Verbote bekommen, sie müssen befähigt werden! Es braucht Begleitung, Medienkompetenz, Schutzkonzepte, Aufklärung und auch technische Schranken. Selbstverständlich müssen auch Plattformen mit ihren suchtverstärkenden Algorithmen stärker in die Pflicht genommen werden. Ein pauschales Verbot aber löst die Probleme nicht! Es verschiebt sie lediglich in dunklere Ecken. Denn keine Sorge: Unser pfiffiger Nachwuchs weiß gewiss, wie er ein Social-Media-Verbot alter Genossen umgehen kann.
Überwachungs-Staat im Netz droht
Doch diese Argumente sind auch CDU und SPD bekannt. Es entsteht vielmehr der Eindruck, „Kinderschutz“ wird als Begründung vorgeschoben, um am Ende Alterschecks und Identitätsprüfungen durchzusetzen. Denn um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche durchzusetzen, müsste JEDER Bürger digital erfasst werden. Zur Klarnamenspflicht und zum Social-Media-Verbot für angebliche Verfassungsfeinde und Altparteien-Gefährder ist es da nicht mehr weit…
Die AfD plädiert für offene Angebote sowie Begleitung für Kinder UND Eltern statt pauschaler Verbote. Denn es sind vor allem die Erziehungsberechtigten, die die digitale Erziehung ihrer Kinder beeinflussen. Es gibt genug technische Möglichkeiten und Apps, die einen schrankenlosen und suchtfördernden Umgang mit digitaler Technik und sozialen Medien wirkungsvoll kontrollieren und einschränken helfen!
Wir brauchen konsequenten, realistischen Jugendschutz, der Kinder verantwortungsbewusst in Mediennutzung bildet und Suchtpotenziale verringert. Aber keine bevormundenden Verbotsfantasien der Altparteien, die am Ende vor allem eines treffen: freie Information, freie Debatte und den Zugang zu alternativen Stimmen!
Quellen:
16.02.26: MdB/MdL-Sprechstunde in Torgau
Am kommenden Montag, den 16.02.2026, findet die MdB/MdL-Sprechstunde von 15 bis 18 Uhr im AfD-Bürgerbüro Torgau in der Breiten Straße 4 statt.



