Empfindliche Schlappe für den als „Verfassungsschutz“ daherkommenden Regierungsschutz! Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die gegenüber dem Innenministerium weisungsbefugte Behörde unsere Partei im Bund nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen darf!
Freilich handelt es sich um einen Eilbeschluß und noch nicht um eine Entscheidung im Hauptverfahren. Das aktuelle Urteil lässt aber ein Verbotsverfahren unwahrscheinlich werden.
Bemerkenswert ist auch die Begründung der Richter: Aus vereinzelten Forderungen könne keine rechtsextreme Position der Gesamtpartei abgeleitet werden! Die Strategie des Mainstreams, auf einzelne Parteimitglieder zu zeigen, um die ganze Partei zu diskreditieren, ist damit zu Recht gescheitert! In diesem Sinne sollten wir uns als Partei auch personell nicht spalten lassen. Bemerkenswert bleibt auch, dass die Richter mit dem Begriff „Remigration“ – aufgrund der Unschärfe des Begriffs – nicht per se verfassungsfeindliche Bestrebungen verbinden! Es kann sich also durchaus lohnen, auf vermeintlich provokanten Begriffen zu beharren.
Innenminister gesteht politische Motivation
Freilich muss auch etwas Wasser in den Wein gegossen werden. Björn Höcke schreibt in seinem pessimistischen Kommentar zum Urteil, den ich hier frei von jeder Wertung wiedergeben möchte: „Beunruhigend ist auch die unverhohlene Aufforderung zum heimlichen Ausspitzeln. Das Gericht verengt die Meinungsfreiheit im Bereich islamkritischer Sichtweisen für AfD-Mitglieder drastisch und mißachtet den Kontext von Äußerungen. Es legt an die Einstufungen von Oppositionsparteien niedrigere Anforderungen an als bei Regierungsparteien.“
Besonders interessant finde ich jedoch den Kommentar des sächsischen CDU-Innenministers Armin Schuster zum Thema.
„Mit einem politisch motivierten Schnellschuß aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen“, äußerte dieser jetzt gegenüber der „Bild“-Zeitung. Wie die „Junge Freiheit“ richtig bemerkt, gesteht damit ein deutscher Innenminister zum ersten Mal offen die politische Motivation der VS-Einstufung! Damit wird erneut deutlich: Der Verfassungsschutz ist ein gegen die Opposition gerichtetes Werkzeug in der festen Hand der Altparteien.
Erstaunlich aber, dass es für einen Innenminister erst ein Gerichtsurteil braucht, um solche Selbstverständlichkeiten zuzugeben…
Quellen: