Altparteien lassen nach Gutdünken wählen: Zugriff, Zugriff, lieber Verfassungsschutz!

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben CDU, SPD und GRÜNE den Bundestags-Wahltermin für den 23. Februar 2025 mit dem SPD-Bundespräsidenten vereinbart. Der Souverän das deutsche Volk – und die AfD als größte Oppositionspartei in Ostdeutschland blieben dabei völlig außen vor!

Wahrscheinlich ist es auch nur Zufall, dass der Wahltermin mitten in die Winterferien im bevölkerungs- und wählerreichsten ostdeutschen Bundesland Sachsen fällt?

Zweifelsohne: Es ist natürlich aus Sicht der AfD erfreulich, dass nun endlich gewählt werden darf! Doch es stellen sich auch große organisatorische Herausforderungen: Neben der zügigen Beschaffung von Papier muss auch die Briefwahl im Schweinsgalopp, wenige Wochen nach Weihnachten und Silvester, abgewickelt werden! Der Berliner Landeswahlleiter rät schon jetzt, auf die Postzustellung zu verzichten! Die jetzt schon absehbaren Pannen werden das Vertrauen vieler Wähler in die Korrektheit der Stimmenauszählung wohl nicht größer werden lassen…

Wer ist hier also eigentlich verfassungsfeindlich? Dass allein die etablierten Parteien nichtöffentlich Wahlen, zum Nachteil anderer Parteien, auskungeln, war sicherlich nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes! Die parlamentarischen Abläufe und öffentlichen Debatten im Bundestag werden von CDU und SPD gerade willkürlich bis zum obligatorischen Stellen der Vertrauensfrage eingefroren!

Hier wäre der Verfassungsschutz dringend gefragt – denn das Vertrauen in unsere Demokratie wird durch solche tatsächlichen „Geheimtreffen“ im Schloss des Bundespräsidenten zerstört. Würde Herr Haldenwang nicht für die CDU kandidieren, hätte er sich diesem Beobachtungsobjekt mit voller Leidenschaft widmen sollen!

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