Da immer wieder Fragen zur Wahl auftauchen:
Wie viele Stimmen habe ich bei den Kommunalwahlen 2024?
Bei den Wahlen der kommunalen Parlamente, also der Kreistage, Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsräte haben die Wähler in Sachsen
jeweils pro Gremium 3 Stimmen.
Diese Stimmen können einem Kandidaten einer Partei, mehreren Kandidaten einer Partei oder Kandidaten verschiedener Parteien gegeben werden.
Das heißt, dass man insgesamt 3 Kreuze auf jedem Stimmzettel setzen darf. Diese 3 Stimmen können ganz nach belieben verteilt werden:
Entweder alle 3 Stimmen einem Bewerber geben.
Oder auf mehrere Bewerber, auch über Parteigrenzen hinweg verteilen.
Es auch erlaubt, weniger als 3 Stimmen zu vergeben werden.
Mehr als 3 Stimmen dürfen es nicht sein!
Dann ist der Wahlzettel ungültig!!
Bei der EU-Wahl am 9. Juni kann man lediglich 1 Stimme vergeben!
PS:
Das oft von linken Trollen beschriebene Unterschreiben des Wahlzettels macht diesen ungültig.
Setzen Sie also niemals Ihre Unterschrift auf einen Wahlschein!